Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages ist für eine ganze Reihe von Aufgabenfeldern zuständig. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Der Bund kümmert sich um den Leistungssport, während Breitensport Sache der Länder ist. Spitzensport wird hauptsächlich durch das Bundesministerium des Inneren und die Sportgruppen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes gefördert. Leistungssport von Menschen mit Behinderungen wird gleichberechtigt gefördert.
Der Sportausschuss arbeitet mit den nationalen Verbänden der olympischen und nichtolympischen Sportarten zusammen. Wichtige Themen der letzten Zeit waren, neben der Fußball WM 2006 in Deutschland,
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Monopol bei den Sportwetten, haben sich die Länder auf eine Neuregelung des Bereichs geeinigt, die von vielen Seiten begleitet wird. Dabei stand im Vordergrund, dass die Förderungen, die aus den Wetteinnahmen den Sportverbänden zugute kamen, auch zukünftig sichergestellt werden sollen, um die Sportförderung auf einem hohen Niveau erhalten zu können.
Das Thema Doping ist natürlich seit Jahr und Tag ein „Dauerbrenner“ im Sport. Auch der Sportausschuss hat sich in vielen Sitzungen und zwei großen Anhörungen dem Kampf gegen das Doping gewidmet. Nicht zuletzt dem Einsatz der SPD-Politikerinnen und -Politiker ist es zu verdanken, dass wir nun ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland bekommen, um auch den rechtlichen Rahmen für eine intensivere Bekämpfung zu erweitern. Gerne hätten wir noch weitergehende Strafvorschriften beschlossen, aber der mit der CDU/CSU erzielte Kompromiss ist eine wesentliche Verbesserung und ein klares Zeichen des Staates gegen Doping.
Martin Gerster, MdB
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