Von A wie "Abgeordnete" bis Z wie "Zweidrittelmehrheit". Im Bundestags-Glossar finden Sie Erläuterungen zu allen wichtigen Begriffen rund um die parlamentarische Arbeit.
Überhangmandate treten dann auf, wenn eine Partei durch Direktmandate mehr Abgeordnete in den Bundestag entsendet als ihr nach Berechnung der Sitzverteilung zustehen. Im 16. Deutschen Bundestag gibt es 16 Überhangmandate: neun für die SPD und sieben für die CDU/CSU.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
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