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Wissenswertes von A-Z

Das Politik-Glossar

Bundestagsadler
Der Bundestagsadler im Plenarsaal

Von A wie "Abgeordnete" bis Z wie "Zweidrittelmehrheit". Im Bundestags-Glossar finden Sie Erläuterungen zu allen wichtigen Begriffen rund um die parlamentarische Arbeit.

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Ausschüsse

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Während der 16. Legislaturperiode gibt es 22 ständige Ausschüsse. Die Mitgliederzahl ist unterschiedlich. Die meisten Mitglieder hat mit 41 Abgeordneten der Haushaltsausschuss. Die kleinsten Ausschüsse haben 13 Mitglieder, wie beispielsweise der Geschäftsordnungsausschuss. Ihr Zuständigkeitsbereich entspricht in der Regel dem der Fachministerien.

Ausnahmen sind besipielsweise:


Ausschüsse für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport.

Nach der Verfassung muss der Bundestag einen Ausschuss für Verteidigung, einen Auswärtigen Ausschuss, einen Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union und den Petitionsausschuss bestellen.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert 2005
Link www.bundestag.de/wissen/glossar.html

   

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