Von A wie "Abgeordnete" bis Z wie "Zweidrittelmehrheit". Im Bundestags-Glossar finden Sie Erläuterungen zu allen wichtigen Begriffen rund um die parlamentarische Arbeit.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Während der 16. Legislaturperiode gibt es 22 ständige Ausschüsse. Die Mitgliederzahl ist unterschiedlich. Die meisten Mitglieder hat mit 41 Abgeordneten der Haushaltsausschuss. Die kleinsten Ausschüsse haben 13 Mitglieder, wie beispielsweise der Geschäftsordnungsausschuss. Ihr Zuständigkeitsbereich entspricht in der Regel dem der Fachministerien.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert 2005
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