Anlass für Gersters Intervention war eine Einladung der Deutschen Burschenschaft im Frühjahr, die er unter Verweis auf die politischen Hintergründe der weiteren Referenten abgelehnt hatte. So waren neben Josef Schüßlburner auch Dieter Stein, Chef der umstrittenen rechtskonservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“, sowie der FPÖ- Nationalratsabgeordnete Lutz Weinzinger angekündigt. Später wurde das Podium um die in rechtsextremen Kreisen gut bekannte Anwältin Gisa Pahl ergänzt. Sie ist die Inhaberin der Internet- Domain des „Deutschen Rechtsbüros“, das sich als Kommunikations- und Informationszentrum für rechte Szene- Juristen versteht, und zählt neben dem Neonazi- Anwalt Jürgen Rieger zu den Gründungsmitgliedern dieser Einrichtung.
Bereits 2001 war Schüßlburner bereits Gegenstand einer kleinen Anfrage der Linksfraktion (BT- Drs. 14/7219). In ihrer Antwort bestätigte die damalige Bundesregierung, dass Schüßlburner „seit 1993 regelmäßig Beiträge in rechtsextremistischen Publikationen“ veröffentlicht habe und „zumindest seit 1995 als Vortragender bei rechtsextremistischen Veranstaltungen“ auftrat. So unter anderem 1995 bei einer Tagung der „Gesellschaft für Freie Publizistik“, die von Verfassungsschützern als die größte rechtsextremistische Kulturvereinigung in Deutschland eingestuft wird. 2003 wurde Schüßlburner namentlich unter der Rubrik „rechtsextremistische Bestrebungen“ im Verfassungsschutzbericht des Bundes aufgeführt.
Als Vertreter der so genannten „Neuen Intellektuellen Rechten“ hatte Schüßlburner immer wieder gefordert, antisemitische Äußerungen, die Leugnung des Holocausts oder das Zeigen von Hakenkreuzen nicht mehr unter Strafe zu stellen, da diese seiner Auslegung von Meinungsfreiheit widersprächen. Dagegen verwahrt sich Gerster – stellvertretender Sprecher der SPD- Arbeitsgruppe Rechtsextremismus im Deutschen Bundestag – entschieden: „Wir dürfen es nicht tolerieren, wenn Staatsdiener das Ideal der Meinungsfreiheit verbiegen, um gegen Demokratie und Menschenrechte anzuschreiben.“