02.07.2009 -
Die Reden zu diesem Tagesordungspunkt wurden zu Protokoll gegeben.
Zweite und Dritte Beratung Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
– Drucksachen 16/12783, 16/13113 –
Martin Gerster (SPD):
Nach Plan sind wir in der letzten Sitzungswoche dieser Wahlperiode angekommen – für mich der richtige Zeitpunkt, auf meine ersten vier Jahre im Deutschen Bundestag zurückzublicken und Bilanz zu ziehen. Wollte ich die größten Herausforderungen dieser vier Jahre unter einem Leitmotiv zusammenfassen, ich würde die schwierige Abwägung von Freiheit und Sicherheit hervorheben. Denn diese komplexe Balance war für viele Entscheidungen kennzeichnend, mit denen wir uns im Innenausschuss beschäftigen mussten, dem ich die ersten beiden Jahre der Legislatur angehörte, zum Beispiel wenn es um die Arbeitsmöglichkeiten des Bundeskriminalamtes und die Weiterentwicklung unserer Sicherheitsarchitektur ging.
Eine ähnliche Problematik prägt auch jene Herausforderungen, denen wir in den vergangenen zwei Jahren im Finanzausschuss begegnen mussten: Ich spreche von der Unvereinbarkeit von maximaler Freiheit auf dem Markt und größtmöglicher Sicherheit für die Marktteilnehmer. Diese Unvereinbarkeit ist auch für die hochaktuelle Frage kennzeichnend, wie wir im Zuge der weltweiten Banken- und Wirtschaftskrise unsere Finanzarchitektur zukunftsfähig aufstellen sollten.
Einen Teil der notwendigen Antworten enthält der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute abschließend beraten wollen. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht“ leisten wir einen Beitrag, die Banken- und Versicherungsaufsicht effizienter zu machen, weil wir den möglichen Ursachen zukünftiger Krisen auf diesen Märkten vorbeugen wollen, müssen und werden. Diesem Ziel dient eine ganze Reihe von Maßnahmen im Bereich des Kreditwesengesetzes, KWG, und des Versicherungsaufsichtsgesetzes, VAG.
Zunächst erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit, von Instituten, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine höhere Liquiditätsausstattung bzw. höhere Eigenmittel einzufordern, wenn diese auf nicht zu bewältigende finanzielle Risiken zusteuern. Stocken Banken ihre Eigenmittel durch staatliche Hilfen auf, kann die BaFin ein Ausschüttungsverbot für Gewinne auf diese Eigenmittelbestandteile verhängen. So wird verhindert, dass die Gläubiger dieser Banken aus Steuermitteln bedient werden. In Krisenfällen darf auch ein Zahlungsverbot zulasten konzerninterner Gläubiger verhängt werden. Das Gesetz beinhaltet zudem zusätzliche Meldepflichten, die der BaFin einen besseren Einblick in die Risikosituation der beaufsichtigten Unternehmen erlauben sollen.
Überdies ergreifen wir Schritte, den bislang zu wenig regulierten Freiverkehr der inländischen Börse besser zu kontrollieren und Anleger besser zu schützen. Und dort, wo Mitglieder von Aufsichtsgremien in ihrer Funktion versagen, wird es der BaFin zukünftig möglich sein, bei den entsprechenden Organen deren Abberufung zu verlangen.
Ich möchte an dieser Stelle insbesondere auf jene Teile des Gesetzes eingehen, die den Versicherungssektor betreffen. Gegen die hier getroffenen Regelungen gab es im Vorfeld einen grundlegenden Einwand. In zahlreichen Stellungnahmen wurde betont, die Branche sei nachweislich nicht schuld an der krisenhaften Entwicklung der vergangenen Jahre. Der Einwurf scheint auf den ersten Blick sicherlich gerechtfertigt: Tatsächlich wäre es falsch, die Versicherungswirtschaft für die derzeitigen Verwerfungen in der Wirtschafts- und Finanzwelt verantwortlich zu machen. Dennoch: In diesem Gesetzentwurf geht es um Prävention. Und wenn wir dieses Ziel ernst nehmen, müssen wir auch in diesem – für das Gesamtsystem durchaus risikoträchtigen – Feld mögliche Hürden auf dem Weg zu wirksamen Aufsichtsmechanismen beseitigen. Dieses übergeordnete Ziel duldet keine halbherzigen Kompromisse – frei nach dem Motto: Bitte gründlich waschen, aber bloß nicht nass machen!
Die jetzt zum Beschluss anstehenden Änderungen im Bereich der Versicherungsaufsicht verfolgen mehrere Ziele: Gestärkt wird die Stellung des verantwortlichen Aktuars, dem es obliegt, Versicherungs-, Anlage- und Liquiditätsrisiken zu berechnen und zu bewerten. Auch verschärfen wir die Aufsicht über Versicherungsholding-Gesellschaften und verpflichten die Marktteilnehmer, vertiefte Informationen über die Kapitalmarktaktivitäten von Versicherungsgesellschaften und ihren Zweckgesellschaften zur Verfügung zu stellen.
Nicht zuletzt wird durch das Gesetz die Zahl der Posten begrenzt, die eine einzelne Person in den Aufsichtsgremien von Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche wahrnehmen darf. Denn gerade in Krisensituationen gilt es zu verhindern, dass die Mitglieder der entsprechenden Gremien strukturell und zeitlich überfordert sind oder gar durch Interessenkonflikte in der Ausübung ihrer Funktion eingeschränkt werden.
Im Zuge der Beratungen haben wir – insbesondere infolge der Anhörung vom 27. Mai – zahlreiche Anregungen diskutiert und eine ganze Reihe von Feinjustierungen am Gesetzesentwurf vorgenommen. Dies betrifft vor allem die Frage der Qualifikationen, die wir den Mitgliedern der Aufsichts- und Verwaltungsräte von Banken und Versicherungen gleichermaßen abverlangen. Hier haben wir den Begriff der „fachlichen Eignung“ durch das angemessenere Kriterium der „Sachkunde“ – ersetzt eine Lösung, die den vielen Aufsichtsratsmitgliedern aus der Kommunalpolitik gerecht wird, die beispielsweise in den Aufsichtsgremien von Sparkassen oder kommunalen Versicherungen seit Jahren kompetent mitwirken. Diese Regelung kommt auch den Arbeitnehmervertretungen entgegen, deren sachkundige Mitarbeit in den entsprechenden Aufsichts- und Verwaltungsräten außer Frage steht.
Insgesamt, denke ich, ist es uns gelungen, ein ausgewogenes Gesetz auf den Weg zu bringen, das im Aufsichtsbereich notwendige Kursveränderungen antizipiert, ohne die betroffenen Unternehmen in unzumutbarer Weise zu gängeln. Mit den Maßnahmen stärken wir die nationalen Aufsichtsmechanismen, ohne die kommenden europäischen Lösungen zu konterkarieren. Bis Solvency II endgültig umgesetzt ist, sind wir in Deutschland einfach einen kleinen Schritt voraus. Man mag das – mit viel Theaterdonner –als nationalen Alleingang Deutscher kritisieren. Ich aber glaube: Mit dem gewonnenen Vorsprung in Sachen Prävention können wir beruhigt auf Europa warten.
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Martin Gerster, MdB
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