Ausschussarbeit
Oft wundern sich Bürger*innen, weshalb die Abgeordneten in Sitzungswochen nicht andauernd Plenum sitzen. Ist das nicht ihr Job? Ja, natürlich! Aber: das ist nur einer von vielen. Denn das deutsche Parlament ist ein sog. „Arbeitsparlament“. Als Arbeitsparlament werden Parlamente bezeichnet, deren Bearbeitung von Gesetzesvorlagen überwiegend in den Ausschüssen (Gliederung nach Sachlogik) und Fraktionen (Gliederung nach Parteilogik) stattfindet, wo diese einzeln durchgearbeitet werden. Abgeordnete leisten ihre eigentliche Hauptarbeit eben genau in diesen Ausschüssen oder Fraktionssitzungen.
Das heißt: im Plenarsaal selbst wird in der Regel nicht eine neue, unbehandelte Materie debattiert. Letztendlich legen die einzelnen Abgeordneten und Fraktionen in diesen Lesungen der Gesetze nochmals die Positionen dar, die zuvor in den Ausschüssen und Fraktionen erarbeitet wurde. All diese Vorabarbeit mündet im Plenum, wo über das Gesetz dann in der 3. Lesung final abgestimmt wird.
In der 20. Legislaturperiode bin ich Mitglied in folgenden Ausschüssen:
Auch in der 20. Wahlperiode habe ich das Glück, wieder im Haushaltsausschuss mit von Partie sein zu dürfen. Für insgesamt drei Einzelpläne bin ich der sogenannte „Berichterstatter“, d.h. das sind meine Zuständigkeitsbereiche:
- Bundesinnenministerium (Einzelplan 06)
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) (Einzelplan 21)
- Unabhängiger Kontrollrat (Einzelplan 22)
Die Arbeit im Haushaltsausschuss ist abwechslungsreich und anspruchsvoll. So bin ich als zuständiger Haushälter für das Bundesinnenministerium (BMI) beispielsweise auch für die zahlreichen nachgeordneten Bundesbehörden und ihre jährliche Budgetplanung verantwortlich. Dazu gehören bedeutende Sicherheitsbehörden wie Bundespolizei und Bundeskriminalamt, aber auch für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit dem Themenfeld Asyl und Integration. Zudem liegen weitere Bundesbehörden wie die allseits bekannte Bundeszentrale für politische Bildung, der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, das Technische Hilfswerk, das Statistische Bundesamt oder die Sportförderung in meinem Verantwortungsbereich.
Der Haushaltsausschuss unterscheidet sich in seiner Arbeitsweise von den anderen vielen Ausschüssen, da i.d.R. einmal im Jahr die recht intensiven Haushaltsberatungen anstehen. Was bedeutet das konkret? Jedes Jahr von September bis November muss der Haushaltsausschuss auf Basis einer Gesetzesvorlage aus dem Bundesfinanzministeriums (sog. „Kabinettsbeschluss“) über einen Haushaltsgesetz für das Folgejahr beraten. Das erklärt auch, wieso der Haushaltsausschuss so bedeutsam in seiner Funktion ist: hier legen die Abgeordneten fest, wie viel Gelder die Regierung (also die jeweiligen Bundesministerien) pro Jahr zu welchen Zwecken verausgaben dürfen. Das spiegelt besonders deutlich die parlamentarische Kontrolle der gewählten Volksvertreter*innen (Legislative) über die Bundesregierung (Exekutive) wieder.
Seit Januar 2022 bin ich Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA). Er ist – neben dem Unterausschuss zur Fragen der Europäischen Union – einer von zwei Unterausschüssen des Haushaltsausschusses. Im Rechnungsprüfungsausschuss bin ich der Berichterstatter für die im Bundesministerium der Finanzen angesiedelten Einzelpläne 32 (Bundesschuld) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung, Jahresberichterstattung).
Dem RPA gehören aktuell 19 ordentliche Mitglieder an, die zugleich Mitglieder im Haushaltsausschuss sind. In Zusammenarbeit mit dem (unabhängigen) Bundesrechnungshof behält der RPA die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes im Blick und prüft die Ausgaben der Ministerien sowie der nachgeordneten Behörden. Der RPA taucht nur selten in den Nachrichten auf – ist aber ein wichtiges Instrument, um die Ausgaben des Bundes entsprechend der Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Ordentlichkeit nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Ich freue mich deshalb sehr, dass ich dem RPA in der laufenden Legislaturperiode jetzt als Vorsitzender angehöre.
Mit großer, fraktionsübergreifender Mehrheit wurde ich auch diese Legislaturperiode wieder in das Vertrauensgremium gewählt. Es kontrolliert die Ausgaben der deutschen Geheimdienste, denn diese brauchen Geld: etwa für Gebäude, Software, Ausrüstung und Fahrzeuge. Trotz aller Geheimhaltung: Sämtliche Ausgaben des Bundes unterliegen einer strikten demokratischen Kontrolle durch den Deutschen Bundestag – so auch die Finanzen von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischem Abschirmdienst (MAD). Das Vertrauensgremium berät und beschließt in geheimer Sitzung die Haushaltspläne der drei Nachrichtendienste des Bundes und vollzieht laufend deren Ausgaben nach.
Innere Kommission des Älterenrates:
Als ordentliches Mitglied wohne ich der Inneren Kommission des Ältestenrates bei. Der Ältestenrat besteht aus der Bundestagspräsidentin, ihren Stellvertreterinnen und -vertretern sowie 23 weiteren Abgeordneten. Er unterstützt die Bundestagspräsidentin bei ihrer Arbeit und sorgt für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag. Außerdem ist der Ältestenrat der Ort, an dem aufgetretene Streitigkeiten besprochen und geschlichtet werden. Wegen der Aufgabenfülle setzt der Ältestenrat verschiedene Kommissionen ein, die ihn fachlich unterstützen. Die „Innere Kommission des Ältestenrates“, der ich beiwohne, berät sich zu inneren Angelegenheiten des Deutschen Bundestages, wie z.B. internationale Austauschprogramme, Besucher*innenbetreuung oder Angelegenheiten der Bibliothek, des Archivs und der Dokumentation.
Frühere Mitgliedschaften:
- Wahlperiode 19 (2017-2021)
- Wahlperiode 18 (2013-2017)
- Wahlperiode 17 (2009-20013)
- Wahlperiode 16 (2005-2009)