MdB Gerster schaute sich beispielhaft die Situation im Integrationskurs der Volkshochschule Biberach an. Foto: Luana Salvaggio.
Das Bundesinnenministerium erhöht zur Sicherstellung des Lehrkräftebedarfs in Integrationskursen ab sofort die Vergütungsuntergrenze für selbstständige Lehrkräfte von bisher 23 € auf 35 € je Unterrichtseinheit. Dafür hat sich der Biberacher SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags jetzt erfolgreich eingesetzt. Zudem steigt der Kostenerstattungssatz in Integrationskursen, den Träger je Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhalten, von 3,10 € auf 3,90 €. Bei Kursen über 20 Teilnehmern gilt jetzt ein verminderter Erstattungssatz von 2,- € ab dem 21. Teilnehmer. Diese Ausgestaltung des Kostenerstattungssatzes gewährleistet:
- Ausreichende finanzielle Ausstattung der Träger für Vergütungserhöhung
Die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes um 80 Cent versetzt die Träger in die Lage, die um 12 € angehobene Vergütungsuntergrenze zu finanzieren. So deckt die Erhöhung bei garantievergüteten Kursen (15 Teilnehmer) exakt den Mehrbedarf (15 x 80 Cent = 12 Euro).
- Anreizwirkung
Die Erhöhung bietet den Trägern gleichzeitig den Anreiz, Kurse stärker auszulasten und dadurch zügig mehr Kursplätze zu schaffen.
- Wirtschaftlicher Mittelumgang durch Verminderung (Degression)
Die Degression ab dem 21. Teilnehmer trägt dem Umstand Rechnung, dass Sach- und Personalkosten der Träger bereits mit geringeren Teilnehmergrößen gedeckt sind (unter Berücksichtigung von Teilnehmerfluktuation oder Mindereinnahmen aufgrund unentschuldigter Teilnehmerfehlzeiten). Je nach Kursauslastung sind Mehreinnahmen möglich, die gegebenenfalls auch eine Lehrkräfteanstellung zulassen.