„Corona-Soforthilfen“ stehen ab Mittwochabend zur Verfügung

„Corona-Soforthilfen“ stehen ab Mittwochabend zur Verfügung

„Corona-Soforthilfen“ stehen ab Mittwochabend zur Verfügung

„Wir alle stehen vor einer Herausforderung, wie es sie seit Gründung der Bundesrepublik bislang noch nicht gab. Deshalb tun wir das Notwendige. Oberstes Ziel sind der Schutz von Leben und Gesundheit. Zugleich tun wir alles, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür haben wir einen noch nie dagewesenen Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen aufgestellt. Ich danke Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für ihren herausragenden Einsatz, so Biberachs Bundestagsabgeordneter Martin Gerster.

„Ein wichtiger Beitrag dabei ist die Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Dafür stellen wir vom Bund insgesamt 50 Milliarden Euro bereit. Das Land ergänzt das um 4 Milliarden Euro“, so Gerster.

Und so geht’s: Betroffene Selbstständige und Unternehmer können ab/seit Mittwochabend, 25. März 2020, bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer, also der IHK Ulm bzw. der IHK Bodensee-Oberschwaben oder bei ihrer zuständigen Handwerkskammer (Ulm) ihre Anträge auf einen Direktzuschuss einreichen. Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg online in einem ersten Schritt abrufbar sein. Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge über einen Upload auf der zentralen Homepage der Kammerorganisation (ab / seit Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern einmalig bis zu 15.000 Euro. „Auf diese schnelle kurzfristige Hilfe bei der Liquidität können damit ab Mittwoch fast 90 Prozent der Unternehmen im Land zurückgreifen“, so Gerster. Für die übrigen größeren Unternehmen im Land werden die zusätzlichen Mittel des Landes genutzt, um Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern zusätzlich einmalig mit bis zu 30.000 Euro zu unterstützen. „Zusammen mit dem vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld, den umfangreichen KfW-Förderprogrammen, Steuerstundungen, einem Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter, einem Zahlungsaufschub für Verbraucherinnen und Verbraucher und einem Moratorium im Insolvenzrecht für Unternehmen und Vereine und einem erleichterten Bezug des Kinderzuschlags für von Kurzarbeit betroffene Geringverdienern sorgen wir mit den Direktzuschüssen dafür, dass bei uns möglichst kein Unternehmen pleitegehen und kein Arbeitsplatz verloren gehen muss. Das ist wichtig für alle Menschen in Oberschwaben und im ganzen Land“, so Gerster abschließend.

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