Knapp 1,8 Millionen Euro zur Modernisierung der Schwimmhalle Eberhardzell

Knapp 1,8 Millionen Euro zur Modernisierung der Schwimmhalle Eberhardzell

Knapp 1,8 Millionen Euro zur Modernisierung der Schwimmhalle Eberhardzell

Eberhardzell erhält eine Förderung von 1.783.000 Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Investitionspakt Sportstätten“. Das verkündet Biberachs Bundestagsabgeordneter Martin Gerster (SPD). Der Bund fördert die anstehende Sanierung mit 1,5 Mio. Euro, die vom Land mit knapp 0,3 Mio. Euro ergänzt wird.[1] „Der Löwenanateil der Förderung kommt damit aus dem Bundes­haushalt“, so Gerster, der auch stellvertretender Vorsitzender des Haushalts­ausschusses ist. Die Gesamtbaukosten werden seitens der Gemeinde auf 3,3 Mio. Euro geschätzt. „Eine höhere Bezuschussung wird es wohl so schnell nicht mehr geben“, so Gerster.

„Ich freue mich sehr, dass davon nun auch ein so gutes Projekt aus dem Landkreis Biberach profitiert“, so Gerster, der sich zusammen mit Bürgermeister Guntram Grabherr noch vor kurzem selbst vor Ort einen Eindruck von dem Sanierungsvorhaben gemacht und sich für die Förderung eingesetzt hatte.

Die Schwimmhalle in Eberhardzell ist seit Jahren in einem schlechten baulichen Zustand. „Mit dem Jordanbad, der Vitalium-, der Waldsee- oder Schwaben-Therme ist Eberhardzell zwar quasi von verschiedenen Schwimmangeboten ‚umzingelt‘. Wer aber die 15 Kilometer nicht auf sich nehmen kann oder will, findet in Eberhardzell eine kleine – und nach der Sanierung hoffentlich bald – noch feinere Einrichtung die aus der Gemeinde nicht mehr wegzudenken ist“, so Gerster.

Ursprünglich als reines Lehrschwimmbecken für die Gebhard-Müller-Schule eröffnet, stellt die Schwimmhalle heute für die 4.500-Einwohner-Gemeinde aber auch darüber hinaus eine attraktive Ergänzung dar. Neben dem Schulschwimmen und Schwimmkursen finden bspw. auch Aquafit-Kurse statt.

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[1] Mit dem Förderprogramm, welches im Zuge des Konjunktur­programms der Bundesregierung aufgelegt wurde, werden 75 % der förderfähigen Kosten vom Bund, 15 % vom jeweiligen Bundesland übernommen. Die förderfähigen Kosten betragen 60 Prozent der Gesamtbaukosten. Gemessen an den Gesamtbaukosten beträgt damit

  • der Eigenanteil der Gemeinde 46 %
  • die Bundesförderung 45 % und
  • die Landesförderung 9 %

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