Bund-Länder-Finanzen: Bund investiert in Schulsanierung

Bund-Länder-Finanzen: Bund investiert in Schulsanierung

Bund-Länder-Finanzen: Bund investiert in Schulsanierung

Der Bund darf sich künftig in finanzschwachen Kommunen an der Sanierung von Schulgebäuden beteiligen. Dafür stehen in einem ersten Schritt 3,5 Milliarden Euro bereit.

Viele öffentliche Schulen in Deutschland müssen dringend saniert und modernisiert werden: Da fällt der Putz von den Wänden, Fenster schließen nicht, die Heizung ist kaputt, Räume sind baupolizeilich gesperrt und, und, und. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler prangern seit Jahren gemeinsam diese Zustände an. Durch die finanzielle Notlage vieler Städte und Gemeinden in Deutschland haben sich die Probleme sogar noch verschärft.

Eine aktuelle Studie der kfw (Kreditanstalt für Wiederaufbau) benennt einen Sanierungsbedarf an allen öffentlichen Schulen in Deutschland in Höhe von 34 Milliarden Euro. Fest steht auch, dass marode Schulen dem Lernklima schaden. Ein schlechter baulicher Zustand vermittelt nicht das, was gute Bildung wert ist: jede Schülerin und jeder Schüler verdient eine angenehme, lernfördernden Umgebung.

Schulpolitik ist in Deutschland Sache der Länder. Seit 2006 besteht das so genannte Kooperationsverbot im Bildungsbereich. Es besagt, dass Bund, Länder und Kommunen bei Bildungsfragen nicht zusammenarbeiten dürfen. Somit ist es dem Bund beispielsweise seitdem auch verboten, den Ländern Finanzmittel zur Unterstützung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für die Schulsanierung. Das Kooperationsverbot wurde im Rahmen der Föderalismusreform II festgeschrieben, die für eine strengere Abgrenzung von Bundes- und Landeszuständigkeiten sorgte.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion standen dieser kontraproduktiven Regelung von Beginn an kritisch gegenüber und haben uns seither dafür eingesetzt, dieses Kooperationsverbot wieder zurückzunehmen. In den Verhandlungen über ein Gesetzpaket zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ist uns ein entscheidender Schritt gelungen: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren“, so steht es im Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, der neue Artikel 104c GG. Und so hat es der Bundestag am 1. Juni 2017 beschlossen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann hatte sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen diese Regelung ausgesprochen und dazu sogar - als einziges Bundesland(!) - eine entsprechende Protokollerklärung im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz abgegeben. Wir als SPD-Fraktion meinen: Gute Schulen sind wichtiger als demokratie-theoretischer Beton-Fundamentalismus.

Das Kooperationsverbot ist damit aufgebrochen. Das bedeutet, der Bund kann mit dem neuen Artikel 104 c im Grundgesetz künftig gezielt in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren. Jetzt kann der Bund mithelfen, die Klassenzimmer, Turnhallen und Fachunterrichtsräume in Deutschland zu modernisieren und dadurch seinen Beitrag für gleiche Bildungs- und Lebenschancen leisten. Sollten die Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Schulgebäuden teurer sein als der Neubau, so kann er auch finanziell unterstützt werden. Gefördert werden außerdem Maßnahmen, die der Barrierefreiheit in den Schulen dienen. Zunächst will der Bund dafür 3,5 Milliarden Euro über den Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen zur Verfügung stellen. Die Mittel sollen sogar schon in diesem Jahr anfangen zu fließen. Auf Bitten der Länder gilt die Laufzeit für das Investitionsprogramm bis 2022. Die Auswahl der förderfähigen Kommunen durch die Länder soll im Einvernehmen mit dem Bund erfolgen, um die Mittel gezielt auf die finanzschwachen Städte und Gemeinden zu konzentrieren.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das ein maßgeblicher Schritt zur vollständigen Abschaffung des Kooperationsverbots im Bereich der Bildung. Viel zu lange war es den Bund verwehrt Länder und Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.

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