Seit Russlands völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand. Russland benutzt Energie als Waffe. Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro federn wir die steigenden Energiekosten und die Folgen für Verbraucher*innen sowie für Unternehmen ab. Wir lassen niemanden alleine. Wie die Entlastungsmaßnahmen aussehen, finden Sie hier im Überblick.

[accordion titles=“Entlastungen für Arbeitnehmer*innen“ type=““ type_style=““ sc_id=“sc1366896919280″]• Der steuerliche Grundfreibetrag ist von 9.984 Euro (2021) auf 10.347 Euro (2022) gestiegen und wird zum 1. Januar 2023 nochmal erhöht. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto für 48 Millionen Bürger*innen
• Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde rückwirkend ab 1. Januar 2022 um 200 Euro erhöht.
• Die Fernpendler-Pauschale ist ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent/km erhöht worden, befristet bis Ende 2026. Geringverdiener*innen erhalten eine Mobilitätsprämie. Die Homeoffice-Pauschale wird verbessert und entfristet.
• Alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätige und Selbständige erhalten eine Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird.
• Sonderzahlungen von Arbeitgeber*innen an ihre Beschäftigten bleiben bis zu einer Höhe von 3.000 Euro frei von Steuern und Sozialabgaben. Dieser Inflationsausgleich gilt bis Ende 2024.
• Steuerzahler*innen können ihre Rentenbeiträge ab dem 1. Januar 2023 voll absetzen – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
• Wer einen Midijob ausübt, zahlt künftig weniger Sozialabgaben. Dazu haben wir die Midijob-Einkommensgrenze von 1.600 auf 2.000 Euro im Monat angehoben. Die Rentenansprüche bleiben dadurch unverändert.
• Das Kurzarbeitergeld haben wir bis Ende 2023 verlängert.[/accordion]

[accordion titles=“Entlastungen für Studierende und Auszubildende“ type=““ type_style=““ sc_id=“sc595575862301″]• Alle Studierende und Fachschüler*innen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann digital beantragt werden.
• Bezieher*innen von Bafög und Berufsausbildungsleistungen haben 2022 einen ersten Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro erhalten. Für September bis Dezember 2022 gibt es einen zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.[/accordion]

[accordion titles=“Entlastungen für Rentner*innen“ type=““ type_style=““ sc_id=“sc1035351182196″]• Rentner*innen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Betrag wird bis Mitte Dezember 2022 über die Rentenzahlstellen ausgezahlt und ist steuerpflichtig, nicht aber sozialversicherungspflichtig. Auch Versorgungsbeziehende des Bundes erhalten die Einmalzahlung.
• Die Doppelbesteuerung der Renten wird abgeschafft. Ab 2023 sind Rentenbeiträge steuerlich vollständig absetzbar. Künftig werden Renten nur besteuert, wenn sie ausgezahlt werden.[/accordion]

[accordion titles=“Entlastungen für Familien mit Kindern“ type=““ type_style=““ sc_id=“sc215887338708″]• Mit dem Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder helfen wir – bis zur Einführung der Kindergrundsicherung – jetzt sofort denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen. Die Auszahlung des Sofortzuschlags für Kinder erfolgt unbürokratisch durch die Stellen, die auch die jeweilige Grundleistung auszahlen. Familien, die bereits den Kinderzuschlag oder eine andere der Leistungen erhalten, müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.
• Wir erhöhen ab Januar 2023 Kindergeld und Kinderzuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind. Auch der Kinderfreibetrag steigt 2023 und 2024 deutlich an.
• Alle Eltern erhalten 2022 einen Familienzuschuss (Kinderbonus) von 100 Euro pro Kind.[/accordion]

[accordion titles=“Entlastungen für Wirtschaft und Unternehmen“ type=““ type_style=““ sc_id=“sc869633235542″]• Der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Unternehmen wird bis Ende 2023 verlängert. Damit entlasten wir rund 9.000 Betriebe, die viel Energie benötigen.
• Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis Ende 2022 verlängert, darunter das KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR), die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur Liquiditätssicherung sowie das Energiekostendämpfungsprogramm.
• Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie bleibt bis Ende 2023 auf 7 Prozent reduziert.
• Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz Strom- und Gaspreisbremse noch außergewöhnlich stark belastet sind, haben Bund und Länder Härtefallregelungen KMU im Umfang von 1 Mrd. Euro beschlossen. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgt über die Länder.[/accordion]

[accordion titles=“Entlastungen für Haushalte mit geringerem Einkommen“ type=““ type_style=““ sc_id=“sc316014059861″]• Das Wohngeld wird auf rund 370 Euro pro Monat verdoppelt. Künftig können es bis zu zwei Millionen Haushalte erhalten. Eine Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft ins Wohngeld integriert.
• Ein erster Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen wurde 2022 in Höhe von 270 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte ausgezahlt (350 Euro für zwei Personen, 70 Euro für jede weitere Person). Einen zweiten Heizkostenzuschuss für September bis Dezember 2022 gibt es einmalig in Höhe von 415 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro).
• Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro erhöhen wir das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Davon profitieren sechs Millionen Arbeitnehmer*innen, besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung.
• Ab 2023 wird der Regelsatz des Bürgergeldes um 53 Euro auf 502 Euro steigen, zudem gibt es bei beruflicher Qualifizierung einen Weiterbildungsbonus von 150 Euro.
• Die Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger*innen von Sozialleistungen gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.[/accordion]

Des Weiteren sorgten Maßnahmen wie das 9-Euro-Ticket, das von Juni bis August 2022 galt, und die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für Entlastung. Letzteres bedeutete, dass die Energiesteuer 3 Monate lang – von Juni bis August 2022 – 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel gesenkt wurde.

Weitere Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung gibt es hier.

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