Mit dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025, den das Bundeskabinett diese Woche beschlossen hat, beginnt die Umsetzung der ersten Maßnahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakts Ehrenamt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement spürbar zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen.
„Ob im Sport- oder Musikverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in sozialen Initiativen oder in der Nachbarschaftshilfe: Das Ehrenamt verdient nicht nur Wertschätzung, sondern auch konkrete Unterstützung. Mit dem Zukunftspakt Ehrenamt wollen wir Verbesserungen schaffen, von denen auch die Engagierten und Vereine im Kreis Biberach profitieren“, erklärt der Biberacher SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster und ergänzt: „Ich bin SPD-Finanzminister Lars Klingbeil sehr dankbar, dass er diesen wichtigen Schwerpunkt setzt und für das Ehrenamt und das Vereinswesen diese konkreten Verbesserungen ermöglicht. Wirtschaft und Investitionen sind wichtig, aber darüber dürfen wir nicht vergessen, was Gemeinschaft und Zusammenleben ausmacht – unsere Vereine leisten hier einen entscheidenden Beitrag.“
Zu den im Steueränderungsgesetz 2025 vorgesehenen Maßnahmen gehören die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige wird vereinheitlicht und ebenfalls auf 3.300 Euro angehoben. Ziel ist, dass die Änderungen jeweils zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Zusätzlich profitieren gemeinnützige Vereine von höheren steuerlichen Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten, was ihre Arbeit deutlich erleichtert: Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, wird von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen. Schließlich soll – damit zusammenhängend – die Einnahmen-Grenze, ab der Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften eine Aufteilung ihrer Aktivitäten in verschiedene Sphären vornehmen müssen, ebenfalls von aktuell 45.000 auf 50.000 Euro steigen.
„Die Maßnahmen aus dem Steueränderungsgesetz sind nur der Anfang. Diese werden wir jetzt nach dem Kabinettsbeschluss im nächsten Schritt im Bundestag beraten. Verbesserungen sind dabei nicht ausgeschlossen“, so Martin Gerster. „Im Rahmen des Zukunftspakts Ehrenamt sind noch weitere Schritte zur Entlastung und Förderung des Engagements geplant.“ Dazu gehört der gezielte Abbau bürokratischer Belastungen, zum Beispiel durch Vereinfachungen des Vereins- und Datenschutzrechts, die viele Initiativen und Vereine im Alltag ausbremsen. Ein weiterer Baustein ist der Ausbau der wichtigen Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Seit 2020 ist die Stiftung eine Anlaufstelle für alle, die sich in Vereinen oder anderswo ehrenamtlich engagieren, und gibt Hilfestellung bei den verschiedenen Fragen im ehrenamtlichen Alltag.