Bundestag bringt "Schutzschild für Deutschland" auf den Weg

Bundestag bringt "Schutzschild für Deutschland" auf den Weg

Bundestag bringt “Schutzschild für Deutschland” auf den Weg

Unterstützung für Krankenhäuser, Beschäftigte, Familien, Selbständige und Unternehmen

Der Bundestag hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren.

Das Coronavirus stellt unser Land vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Die SPD-Fraktion sorgt dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket werden deshalb Krankenhäuser, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen unterstützt.

Sicherung von Arbeitsplätzen

Es wird ein Schutzschirm für Arbeitsplätze gespannt: Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hatte der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.

Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie sonst ein Drittel. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge komplett.

Zusätzlich wird es nun ermöglicht, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet. Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 1. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Hilfen für Eltern und Familien

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das wird im Infektionsschutzgesetz geregelt. Befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, werden nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene abgesichert, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.

Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.

Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Eltern unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

Stabilisierung von Unternehmen

Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. 100 Milliarden Euro sind für so genannte Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen. Das bedeutet, dass sich der WSF beispielsweise direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen kann, um die Zahlungsfähigkeit dieser Unternehmen sicherzustellen. Das Instrument baut auf den Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise von 2008 auf. Eine effektive öffentliche Kontrolle der Mittelverwendung wird sichergestellt. Weiterhin sollen staatliche Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro Unternehmen dabei helfen, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen. Die SPD-Fraktion hat im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass davon auch mehr Startups ab einer bestimmten Größe profitieren können. Außerdem werden mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro die bestehenden Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Kredite aufnehmen.

Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung mit Liquidität zu verbessern, werden außerdem bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.

Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen

Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren.

Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.

Schutz vor Insolvenzen

Außerdem wird die Fortführung von Unternehmen ermöglicht und erleichtert, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen oder insolvent geworden sind. Für diese Fälle wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum wird flankierend das Recht der Gläubiger eingeschränkt, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.

Schutz von Mieterinnen und Mietern

Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.

Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.

So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.

Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Stärkung von Krankenhäusern

Der Bundestag hat einen Schutzschirm für Krankenhäuser, Ärzte und Pflege beschlossen. Sie tragen die Hauptlast in der Krise und können sich darauf verlassen, dass der Schutzschirm sie durch die Krise trägt. Mit dem Gesetz wird dafür gesorgt, dass den Krankenhäusern zusätzliche Mittel für die Beschaffung von Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem erhalten sie für jedes zusätzliche Intensivbett mit Beatmungsgerät 50.000 Euro. Krankenhäuser, die Operationen verschieben, um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Damit die Krankenhäuser alles tun können, um die Pflegekräfte bei der Behandlung von Infektionsfällen zu unterstützen und zu entlasten, bekommen sie ebenfalls zusätzliche Mittel.

Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die notwendige Unterstützung. Für leerstehende Betten bekommen sie einen Ausgleich. Insgesamt wird mit rund 10 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln und Entlastungen für die Krankenhäuser gerechnet.

Ärzten und Psychotherapeuten werden drohende Einnahmeausfälle erstattet, wenn ihre Patientenzahlen zurückgehen. Die Pflegekräfte werden von Begutachtungen, Qualitätsprüfungen und Beratungseinsätzen entlastet, um die Infektionsgefahr zu verringern. Pflegeeinrichtungen erhalten die Sicherheit, durch die Epidemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.

Zum 30. Juni werden die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Krankenhäuser durch einen Beirat überprüft. Sollte sich zeigen, dass weitere Hilfen benötigt werden, wird die SPD-Fraktion unverzüglich handeln.

Einsatz der sozialen Dienste

Die SPD-Fraktion sorgt dafür, dass die sozialen Dienstleister und Einrichtungen jetzt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden – bei der Hilfe für Menschen, die vom Coronavirus betroffen sind. Die sozialen Dienstleister und Einrichtungen werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um bei der Bewältigung der Corona-Krise mitzuhelfen. Sie werden dafür mit finanziellen Hilfen weiter gesichert.

Personal zur Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienst und Infrastruktur

Es wird pragmatisch sichergestellt, dass Menschen, die in dieser schwierigen Zeit dabei helfen wollen, unser Gesundheitssystem, die Infrastruktur, die öffentliche Ordnung und Versorgung aufrechtzuerhalten, auch helfen können, ohne einen Nachteil davon zu haben. Deshalb wird es Menschen in Rente oder Saisonarbeit, vor allem in der Landwirtschaft, unbürokratisch möglich gemacht, mit anzupacken. Dafür wird ein höherer Hinzuverdienst bei der Rente ermöglicht. Außerdem wird der zeitliche Rahmen für kurzfristige Minijobs vorübergehend von jetzt 70 auf 115 Tage erweitert.

Strafverfahrensrecht

Die Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie betreffen auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Vor allem für strafgerichtliche Hauptverhandlungen ist absehbar, dass die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Hemmung der Unterbrechungsfristen bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen in § 229 Absatz 3 der Strafprozessordnung nicht ausreichend sind. Ziel der strafverfahrensrechtlichen Regelungsvorschläge ist es, durch einen zusätzlichen Hemmungstatbestand die Fortsetzung vieler durch die Pandemie unterbrochener Strafverfahren zu ermöglichen und so die Aussetzung und vollständige Neuverhandlung dieser Prozesse zu vermeiden. In das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung soll ein auf ein Jahr befristeter zusätzlicher Hemmungstatbestand für die Unterbrechungsfrist einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung eingefügt werden. Dieser erlaubt es den Gerichten, die Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen, wenn diese aufgrund von Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden kann.

Nachtragshaushalt

Dank der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Um die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, hat der Bundestag einen Nachtragshaushalt beschlossen.

Die enormen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie machen Kredite in Höhe von rund 156 Mrd. Euro erforderlich. Damit wird die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Der Deutsche Bundestag hat dem am Mittwoch zugestimmt.

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