Der Landkreis Biberach profitiert enorm vom DigitalPakt Schule des Bundes. Mit dem DigitalPakt sorgt der Bund für eine bessere Ausstattung an Schulen mit digitaler Technik und stellt dafür in einem Sondervermögen 5 Milliarden Euro bereit. Der Anteil Baden-Württembergs daran liegt bei circa 650 Millionen Euro. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat sogar das Grundgesetz geändert um damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule zu schaffen. Ein Vorhaben, das zunächst auf starke Ablehnung der grün-schwarzen Landesregierung traf.
„Nachdem Bund und Länder nunmehr alle rechtlichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen geschaffen haben, ist der Weg nunmehr frei, dass auch die Schulen im Landkreis Biberach mit fast 11 Millionen Euro (10.813.600 Euro) vom DigitalPakt profitieren können“, so der Biberacher SPD-Bundestagsabgeordnete, Martin Gerster, der auch Mitglied im Kreistag ist.
„Ich freu mich sehr, dass zahlreiche Schulen im Kreis in die Lage versetzt werden, dringend notwendige Investitionen in die digitale Ausstattung in die Wege zu leiten. Mit dem Geld können WLAN, Server, digitale Endgeräte oder auch interaktive Tafeln angeschafft werden“, so Gerster weiter.
Die weitere Bearbeitung erfolgt über die Schulträger, denen dann entsprechende Anteile zur Verfügung stehen. „Der Landkreis Biberach erhält als Schulträger zum Beispiel allein für die kreiseigenen Schulen über 3,3 Millionen Euro“, so Gerster, „das heißt, für jeden einzelnen Schüler beträgt die Fördersumme umgerechnet 422 Euro.“
Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also z. B. eines Medienentwicklungsplans). Gerster appelliert daher an alle Kommunen nun zügig die erforderlichen Konzepte auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass bis 2022 alle Projekte beantragt und bis zum Ende des Förderzeitraums abgerechnet werden können.
Martin Gerster: „Es würde mich jedenfalls sehr ärgern, wenn die Gelder für unsere Schulen verfallen oder umverteilt würden. Dafür muss die Landesregierung ihre ursprünglichen Bedenken hintenanstellen und das Antragsverfahren für die Kommunen so unbürokratisch wie möglich machen. Wir sollten nun alle an einem Strang ziehen, dass die Fördermittel auch zu 100 Prozent dort ankommen, wo sie gebraucht werden: in unseren Schulen vor Ort.“