Gerster zum Zwischenbericht zur Endlagersuche

Gerster zum Zwischenbericht zur Endlagersuche

Gerster zum Zwischenbericht zur Endlagersuche

Heute wurde der „Zwischenbericht Teilgebiete“ der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Rahmen der Suche nach einem atomaren Endlager veröffentlicht. Dieser Zwischenbericht beschließt die erste von insgesamt drei Phasen auf der Suche nach einem Standort für ein sicheres Atom-Endlager in Deutschland. Grundlage für die Ausweisung der Teilgebiete sind die Daten der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die aus Rohstofferkundungen, Geothermieprojekten oder anderen geologischen Erkundungsarbeiten der Vergangenheit stammen. In dieser frühen Phase des Verfahrens kommt es allein auf die geologische Eignung potentieller Endlagerregionen an, d.h. es hat keine Relevanz, was an der Erdoberfläche passiert. Fragen der Siedlungsdichte, Naturschutzgebiete, Trinkwasserschutzzonen, Überschwemmungsgebiete oder ähnliches spielen aber in einem nächsten Schritt natürlich eine Rolle.

Der Zwischenbericht geht zurück auf das noch 2017 überfraktionell (CDU/CSU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen) beschlossene Standortauswahlgesetz. Mit ihm hat der Deutsche Bundestag den zuvor in der sogenannten Endlagerkommission vereinbarten Konsens gesetzlich umgesetzt und eine neue ergebnisoffene und wissenschaftsbasierte Standortsuche eingeleitet. Bis zum Jahr 2031 soll ein Standort benannt sein, an dem bis zum Jahr 2050 ein tiefengeologisches Endlager errichtet werden soll, welches die bestmögliche Sicherheit für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle bietet.

„Mit diesem mehrstufigen Verfahren schaffen wir die größtmögliche Transparenz, beteiligen gesellschaftliche Gruppen und gehen neue Wege bei der Bürgerbeteiligung“, so Gerster. Beispielsweise wurde ein „Nationales Begleitgremium (NBG)“ geschaffen, das aus 16 Personen besteht und die Vorgänge und Entscheidungen der BGE überprüft und kontrolliert. Die zwölf anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, sowie weitere sechs zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger erhalten Einsicht in alle relevanten und themenbezogenen Akten und Unterlagen, um unabhängig und neutral das Verfahren begleiten zu können.

„Wichtigste Voraussetzung war und ist aber die sogenannte ‚Weiße Landkarte‘, das heißt: keines – wirklich kein einziges Gebiet – war von der Standortsuche ausgenommen. Nun ist immer noch mehr als die Hälfte (ca. 54 %) der bundesdeutschen Flächen im Auswahlverfahren. Es ist daher mehr als unverständlich und unsolidarisch, dass gerade das CSU-regierte Bayern diesen politischen und gesellschaftlichen Grundkonsens wieder in Frage stellt. Der ganze Standortauswahlprozess steht und fällt damit, dass sich alle Beteiligten bis zuletzt an diese Abmachung halten. Das gilt nicht nur für uns, sondern gerade auch für Ministerpräsidenten wie Markus Söder, die die Atomkraft immer gefördert und verteidigt haben. Mit dieser Einstellung erweist man sich außerdem als offensichtlich ungeeignet, Verantwortung für Gesamtdeutschland übernehmen zu können“, so Gerster.

„Ich war noch nie ein Freund der Atomkraft. Trotzdem sind wir es unseren Kindern, Enkeln und vielen weiteren nachfolgenden Generationen schuldig, verantwortungsvoll mit dem radioaktiven Müll umzugehen“, so der 49-jährige Familienvater. „Wenn man also von uns erwartet, dass nun alle 90 wissenschaftlich als potentiell geeignet benannten Gebiete, wie das Tongestein in unserer Region, weiter im Prüfverfahren bleiben, dann muss das für alle 90 Gebiete gelten – egal in welchem Bundesland sie liegen“, so Gerster. „Sonst kann ich unmöglich von den Menschen vor Ort hierfür Akzeptanz erwarten. Und schon gar nicht dafür werben“, so Gerster.

Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts lädt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) nun zu einer Fachkonferenz Teilgebiete ein. Teilnehmende Personen in der Fachkonferenz werden Bürgerinnen und Bürger, Vertreter unserer Kommunen, gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein. Die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz soll am 17./18. Oktober 2020 in Kassel stattfinden. Drei weitere Beratungstermine wurden für Februar, April und Juni 2021 angekündigt.

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