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Die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes ist in Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz eindeutig festgeschrieben. So steht es ja selbst in den ersten Sätzen des AfD-Gesetzentwurfs. Die Mitglieder des Bundesrechnungshofes genießen richterliche Unabhängigkeit. Und das ist auch gut so. „Erledigt!“, könnte man zu diesem Gesetzentwurf sagen...