Bundestag beschließt Wahlrechtsreform

Bundestag beschließt Wahlrechtsreform

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung eine historische Reform des Wahlrechts beschlossen. Der Biberacher Bundestagsabgeordnete Martin Gerster (SPD) begrüßt, dass die Anzahl der Sitze im Parlament ganz erheblich reduziert wird und der Bundestag dauerhaft eine feste Größe von 630 Abgeordneten bekommt:

„Ich freue mich sehr, dass nach jahrelangen Debatten und Diskussionen nun endlich eine Lösung erarbeitet und beschlossen wurde. Viele Bürgerinnen und Bürger haben mich in den letzten Jahren immer wieder auf dieses Thema angesprochen. Zuletzt wurde der Deutsche Bundestag von Wahl zu Wahl immer größer, ohne dass man sich auf eine wirksame Reform einigen konnte. Das hat aus nachvollziehbaren Gründen für viel Unverständnis gesorgt. Nun haben die Fraktionen der „Ampel“ eine wirksame Änderung des Wahlrechts beschlossen und damit bewiesen, dass das Parlament sich selbst reformieren kann.

Ein großes Anliegen war mir persönlich, dass die Wahlkreise – auch hier in Oberschwaben – erhalten bleiben. Bei allen anderen diskutierten Varianten hätten wir mutmaßlich eine Zusammenlegung von Wahlkreisen mit erheblichen Änderungen beim Wahlkreiszuschnitt hinnehmen müssen. Das hätte eine Schwächung der politischen Vertretung unserer Region in Berlin bedeutet. Ich bin froh, dass dies verhindert werden konnte und es bei den etablierten 299 Wahlkreisen bleibt.

Ich bedaure, dass sich CDU/CSU trotz intensiver Verhandlungen und Gesprächsangebote nicht zu einer Zustimmung zu einer Verkleinerung des Bundestags durchringen konnten. In den vergangenen Wahlperioden war es leider insbesondere wegen der CSU nicht möglich, eine wirkungsvolle Veränderung des Wahlrechts zu erreichen, bei der sichergestellt wäre, dass die Anzahl der Abgeordneten von Wahl zu Wahl neue Rekordhöhen erreicht.

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