Zum „Tag der Pflege“ am 12. Mai erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster:
Für die SPD ist eine grundlegende Verbesserung der Pflege ein besonderer Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode. Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und die Zunahme des Anteils betagter Menschen an der Gesamtbevölkerung ist ein Zeichen für unseren gesellschaftlichen Fortschritt. Die zunehmende Zahl hochaltriger Menschen stellt die Pflegepolitik vor demografische und fachliche Herausforderungen. Pflege geht uns alle an und die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter zu stärken. Dabei hat die SPD in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht.
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Dadurch erhalten rund 2,7 Millionen Pflegedürftige in Deutschland bereits seit dem 1.1.2015 mehr Leistungen. In der ambulanten Pflege wurden die Leistungen um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Mrd. Euro. Pflegende Angehörige werden besser entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöhte sich deutlich. Zusätzlich wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 vorgenommen, indem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Das heißt, die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. An Demenz erkrankte Menschen etwa bekommen nun erstmals auch Unterstützung.
Mit der Reform haben alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend ist lediglich, wie sehr die Selbstständigkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Sichergestellt ist, dass niemand mit der Umstellung schlechter gestellt werden kann – viele aber besser. Zudem müssen Menschen, die im Heim gepflegt werden, künftig keine Steigerung des pflegebedingten Eigenanteils mehr befürchten.
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz, das wir in diesem Jahr beschließen möchten, wird die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich gestärkt, damit Hilfe auch dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz möchten wir den Pflegeberuf deutlich attraktiver machen und mehr Menschen für dieses so wichtige Berufsfeld gewinnen.